Teilnahmebedingungen
Bullriding Contest der INNERHOFER ProDays 2026
Der Bullriding Contest ist eines der Highlights der INNERHOFER ProDays 2026. Damit der Wettbewerb für alle Teilnehmer fair, sicher und reibungslos abläuft, gelten die nachstehenden Teilnahmebedingungen und das Wettkampfreglement.
Mit der Teilnahme am Bullriding Contest erkennen alle Teilnehmer die nachfolgenden Bestimmungen an.
1. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die INNERHOFER ProDays 2026 sind eine Fachveranstaltung der INNERHOFER AG für ihre Business-Kunden. Gemeinsam mit unseren Industriepartnern erwarten die Besucher spannende Produkt-Insights, kompakte ProTalks, persönlicher Austausch, Networking sowie Food & Drinks. Zur Teilnahme am Bullriding Contest berechtigt sind ausschließlich gewerbliche Kunden der INNERHOFER AG aus den Bereichen Sanitär, Heizung, Installation sowie Fliesen- und Ofenbau.
Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind insbesondere:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der INNERHOFER AG
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sponsoren und Lieferanten
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bullriding-Betreibers
- sämtliche weiteren Personen, die nicht zum berechtigten Teilnehmerkreis gehören
Nicht teilnahmeberechtigte Personen dürfen das Bullriding im Rahmen der freien Trainingszeit ausprobieren. Vorrang haben dabei jederzeit die offiziell zum Contest angemeldeten Teilnehmer.
Anmeldung
Die Anmeldung zu den INNERHOFER ProDays, beispielsweise über den Außendienst der INNERHOFER AG, gilt nicht automatisch als Anmeldung zum Bullriding Contest. Die Anmeldung zum Bullriding Contest erfolgt ausschließlich direkt vor Ort am jeweiligen Veranstaltungsstandort. Die Teilnahme am Bullriding Contest ist ausschließlich volljährigen Personen ab 18 Jahren gestattet.
2. Ablauf des Bullriding Contests
Vor Beginn des offiziellen Wettbewerbs findet eine freie Trainingsphase statt. Während dieser Zeit können die anwesenden Personen das Bullriding ausprobieren. Offiziell zum Contest angemeldete Teilnehmer haben dabei Vorrang. Die Trainingsphase dient ausschließlich dem unverbindlichen Kennenlernen der Attraktion. Während des Trainings erzielte Zeiten werden nicht für die Wertung berücksichtigt. Nach Abschluss der Trainingsphase beginnt der offizielle Wettbewerb. Für die offizielle Qualifikation gelten folgende Bestimmungen:
- Jeder Teilnehmer hat genau einen offiziellen Wertungsversuch.
- Ein zusätzlicher oder wiederholter Wertungsversuch ist nicht vorgesehen.
- Ausschlaggebend ist ausschließlich die vom Betreiber der Bullriding-Anlage offiziell gemessene Zeit.
- Trainingszeiten oder anderweitig gemessene Zeiten werden nicht berücksichtigt.
- Die Entscheidung der Veranstaltungsleitung über die Wertung ist endgültig.
3. Qualifikation und Finale
Der Bullriding Contest findet im Rahmen der INNERHOFER ProDays 2026 an fünf Veranstaltungsstandorten statt. Die jeweils drei Bestplatzierten der Qualifikationsrunde eines Standortes qualifizieren sich automatisch für das große Finale in St. Lorenzen. Die Qualifikationsrunde für die Teilnehmer des Standortes St. Lorenzen findet am Finaltag unmittelbar vor dem großen Finale statt. Die Rangliste ergibt sich ausschließlich aus der offiziell gemessenen Zeit des Bullriding-Betreibers. Die während der Qualifikationsrunden erzielten Zeiten sowie Vor- und Nachname der Teilnehmer können auf www.innerhofer.it/profiwelt/prodays2026 veröffentlicht werden.
4. Preise
Preise der Qualifikationsrunden
Der Erstplatzierte jeder der fünf Qualifikationsrunden erhält als Tagespreis: 1 Fahrrad
Hauptpreis des großen Finales:
Der Erstplatzierte des großen Finales in St. Lorenzen erhält als Hauptpreis: 1 Vespa GTS 125 SuperSport
Die Zulassung, Anmeldung und Versicherung des Fahrzeugs sowie sämtliche damit verbundenen Abwicklungen und Kosten obliegen ausschließlich dem Gewinner. Der Gewinner ist selbst dafür verantwortlich, alle gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen für die Zulassung und Nutzung des Fahrzeugs zu erfüllen. Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Umtausch der Preise ist ausgeschlossen.
5. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Im Rahmen der INNERHOFER ProDays 2026 werden während der gesamten Veranstaltung Foto-, Video- und gegebenenfalls Tonaufnahmen angefertigt. Die Aufnahmen können insbesondere für folgende Zwecke verwendet werden:
- Veröffentlichung auf den Websites der INNERHOFER AG
- Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen der INNERHOFER AG
- Newsletter und elektronische Aussendungen
- Printmedien und Werbematerialien
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Dokumentation der Veranstaltung
- sonstige Kommunikations- und Marketingmaßnahmen der INNERHOFER AG
Mit der Teilnahme an den INNERHOFER ProDays bzw. am Bullriding Contest erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Foto-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen er erkennbar ist, im Rahmen der genannten Zwecke verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der INNERHOFER AG unter: www.innerhofer.it/privacy
6. Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Teilnahme am Bullriding Contest erfolgt freiwillig und setzt voraus, dass sich der Teilnehmer gesundheitlich und körperlich in der Lage fühlt, die Attraktion sicher zu benutzen. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere mit Rücken-, Nacken-, Gelenk- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wird von einer Teilnahme ausdrücklich abgeraten. Schwangere Personen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht am Bullriding teilnehmen. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder anderen Substanzen stehen und dadurch in ihrer Reaktions-, Gleichgewichts- oder Urteilsfähigkeit eingeschränkt sein könnten, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Den Anweisungen des Bullriding-Betreibers und des Veranstaltungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Die Veranstaltungsleitung und der Betreiber sind berechtigt, Personen bei Sicherheitsbedenken, ungeeigneter körperlicher Verfassung oder Missachtung von Anweisungen von der Teilnahme auszuschließen.
7. Haftung
Die Teilnahme am Bullriding Contest erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Das eingesetzte Bullriding-System entspricht nach Angaben des Betreibers den geltenden Sicherheitsstandards und wird seit vielen Jahren erfolgreich bei Veranstaltungen eingesetzt. Dennoch können – wie bei jeder sportlichen oder freizeitlichen Aktivität – Restrisiken und Verletzungsgefahren nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die INNERHOFER AG haftet ausschließlich im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie in jenen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf. Für Schäden, die insbesondere aufgrund der Missachtung von Sicherheitsanweisungen, einer ungeeigneten gesundheitlichen Verfassung, falscher Angaben des Teilnehmers oder einer unsachgemäßen Nutzung der Attraktion entstehen, übernimmt die INNERHOFER AG im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung.
8. Wetter, Sicherheit und organisatorische Änderungen
Die INNERHOFER AG behält sich das Recht vor, den Bullriding Contest oder einzelne Programmpunkte aus organisatorischen Gründen, bei technischen Störungen, aus Sicherheitsgründen, aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen oder infolge höherer Gewalt zu verschieben, zu unterbrechen, anzupassen oder abzusagen. Dies gilt auch dann, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung nach Einschätzung der Veranstaltungsleitung oder des Bullriding-Betreibers nicht gewährleistet werden kann. Hieraus entstehen den Teilnehmern keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Fair Play und Ausschluss vom Wettbewerb
Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem fairen, respektvollen und sportlichen Verhalten. Bei Manipulationsversuchen, falschen Angaben, unsportlichem Verhalten, Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder einer sonstigen Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs kann die Veranstaltungsleitung einen Teilnehmer vom Wettbewerb ausschließen. Dies gilt insbesondere bei Versuchen: die Zeitmessung zu manipulieren, die Reihenfolge der Teilnehmer zu beeinflussen, die Teilnahmeberechtigung unrechtmäßig zu erlangen, oder das Wettbewerbsergebnis in sonstiger Weise zu verfälschen. Bei einem Ausschluss besteht kein Anspruch auf einen weiteren Wertungsversuch, einen Preis oder eine sonstige Entschädigung. Die Entscheidung der Veranstaltungsleitung ist endgültig.
10. Veranstaltungsorte und Termine
Der Bullriding Contest findet im Rahmen der INNERHOFER ProDays 2026 an folgenden Standorten statt: Belluno – 02.09.2026, Trento – 04.09.2026, Bozen – 09.09.2026, Meran – 11.09.2026, St. Lorenzen – 09.10.2026.
Belluno, Trento, Bozen und Meran: Beginn der Veranstaltung: 17:00 Uhr | Freies Bullriding-Training: 18:00 Uhr | Offizieller Bullriding Contest: 19:30 Uhr
St. Lorenzen – Qualifikation und Grand Finale: Beginn der Veranstaltung: 16:00 Uhr | Freies Bullriding-Training: 18:00 Uhr | Qualifikation der Teilnehmer aus St. Lorenzen: 19:00 Uhr | Großes Finale der jeweils drei Bestplatzierten aller fünf Standorte: 20:30 Uhr
Die angegebenen Uhrzeiten dienen der Orientierung. Die INNERHOFER AG behält sich vor, den Zeitplan aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen.
11. Veranstalter und Eventpartner
Veranstalter der INNERHOFER ProDays 2026 und des Bullriding Contests ist die INNERHOFER AG. Die Veranstaltung wird gemeinsam mit namhaften Industriepartnern durchgeführt, die die INNERHOFER ProDays 2026 aktiv unterstützen und mitgestalten. Unser besonderer Dank gilt folgenden Eventpartnern: Grundfos, Hutterer & Lechner (HL), Sopro, JUDO, Geberit, Toshiba, FAR, Rubinetterie Bresciane, Eterno Ivica, Schlüter System, Profilpas, Expo Inox, GROHE, Kaldewei, IRSAP, ITAP, Rehau. Je nach Veranstaltungsstandort können unterschiedliche Eventpartner vertreten sein. Beim großen Finale in St. Lorenzen sind sämtliche Eventpartner vor Ort.
12. Anerkennung des Reglements
Mit der Anmeldung zum Bullriding Contest sowie spätestens mit dem Antritt zum offiziellen Wertungsversuch bestätigt jeder Teilnehmer,
- dieses Teilnahme- und Wettkampfreglement gelesen, verstanden und anerkannt zu haben,
- mindestens 18 Jahre alt zu sein,
- zum festgelegten Teilnehmerkreis zu gehören,
- gesundheitlich und körperlich in der Lage zu sein, am Bullriding Contest teilzunehmen,
- sämtliche Sicherheitsanweisungen des Bullriding-Betreibers sowie der Veranstaltungsleitung einzuhalten,
- der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zuzustimmen,
- sowie die Bestimmungen zu Foto-, Video- und Tonaufnahmen zur Kenntnis genommen zu haben.
Die INNERHOFER AG behält sich vor, dieses Reglement aus organisatorischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen jederzeit anzupassen.
Es gilt jeweils die auf www.innerhofer.it/profiwelt/prodays2026 veröffentlichte Fassung.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stand des Reglements
Stand: Juli 2026
INNERHOFER AG
Brunecker Straße 14 B
39030 St. Lorenzen (BZ)
Italien
Datenschutzerklärung:
www.innerhofer.it/privacy
Schlussbestimmung
Mit der Teilnahme am Bullriding Contest erklären sich sämtliche Teilnehmer mit den vorstehenden Teilnahmebedingungen und dem Wettkampfreglement einverstanden.